Lohnabrechnung mit Lexware

A.Dilly

Als Arbeitgeber:in müssen Sie Ihren Angestellten nach erfolgten Entgeltzahlungen vollständige Lohnabrechnungen ausstellen. Die Dokumente liefern diesen wichtige Informationen darüber, wie viel Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge Sie an das Finanzamt und an die Sozialversicherungsträger abgeführt haben. Demnach ist die Abrechnung des Lohns ein wichtiger Nachweis darüber, ob alle steuerrechtlichen Vorgaben korrekt erfüllt wurden. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie bei der Lohnabrechnung beachten müssen und wie Sie diese korrekt erstellen können.

Was ist eine Lohnabrechnung und wofür wird sie benötigt?

Die Erklärung ist ganz simpel: Unter einer Lohnabrechnung verstehen wir grundsätzlich ein Dokument, welches Informationen darüber enthält, wie sich der Lohn eines Arbeitnehmers über einen bestimmten Zeitraum zusammensetzt. Meist werden Verdienstabrechnungen daher monatlich erstellt.
Das Formular muss die erfolgte Zahlung im Detail aufschlüsseln, damit der Lohn für alle Beteiligten genau nachvollziehbar ist:

  • Arbeitnehmer:in
  • Arbeitgeber:in
  • Finanzamt

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss eine Lohnabrechnung alle relevanten Zahlen rund um den Verdienst sowie die Abzüge und Steuern enthalten.

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen dem Lohn und dem Gehalt:

  • Gehalt: Hierbei handelt es sich um ein festes, nicht abweichendes monatliches Einkommen.
  • Lohn: Einen Lohn erhalten Angestellte, die nach Stunden bezahlt werden und deren monatliches Einkommen sich dadurch ändert. Die endgültige Summe für die Lohnabrechnung errechnet sich meist auf Basis des Stundenlohns. Deshalb kann der Verdienst schwanken und muss nicht jeden Monat gleich hoch ausfallen (z. B. beim Baulohn).

Der entscheidende Unterschied der Berechnung liegt also darin, dass das Gehalt jeden Monat gleichbleibt, unabhängig von den gearbeiteten Stunden, während der Lohn sich aus den tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden errechnet. Als Arbeitgeber:in müssen Sie in jeder Lohn- und Gehaltsabrechnung klar aufzeigen, ob es sich bei der Auszahlung um Lohn oder Gehalt handelt.

Aktuelle Fragen in der Lohnabrechnung Corona und co.

Auf Grund der Pandemie unterliegen wir im Bereich der Lohnabrechnung auch vielfältige Anforderungen zu folgenden Themen:

  • Kurzarbeit
  • Quarantäne
  • Lohnfortzahlung
  • Umgang und Anträge bei Behörden
  • Erstattungen der Behörden und Sozialversicherungen

Hierzu gibt es eine umfangreiche Hilfestellung von Lexware: https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/coronavirus-das-muessen-arbeitgeber-wissen/

Sie wollen selbst die Lohnabrechnung durchführen?

Hierzu sollten Sie sich mit folgenden Punkten beschäftigen:

  • Haben Sie oder entsprechende Mitarbeiter grundlegende Kenntnisse in der Lohnabrechnung?
    • Lohnsteuerrecht
    • Sozialversicherungsrecht
    • Personalrecht
  • Haben Sie Zeit und Budget sich in dieses Thema weiter einzuarbeiten, dies nicht einmalig sondern oft bei einem Jahreswechsel mit neuen rechtlichen und technischen Anforderungen?
  • Wählen Sie die für Sie Optimale Software aus.
  • Wer hat bisher die Lohnabrechnung in Ihrem Betrieb ausgeführt? Sprechen Sie den Wechsel ab! Notwendige Daten besorgen.
  • Sie müssen sich gegebenfalls bei den Finanzämtern (Elster) und Sozialversicherungen als Betrieb anmelden der selbst abrechnet.
  • Sie sollten am Besten zum 1.1. eines Jahres mit der Abrechnung beginnen!

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie bei der Einführung der Lohnabrechnung mit Lexware

  • Schulung der Mitarbeiter
  • Begleitung beim Start
  • Support auch bei kniffligen fällen
  • Günstige Softwarepreise für Lexware

Lexware Produkte für die Lohnabrechnung

Erfolgsbüro Dilly
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Zülpicher Str. 305
50937 Köln

Telefon 0221 941 888  2
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